FÜR IHREN VERTRAG MACHEN WIR UNS STARK!
Professionelle, von einem erfahrenen Rechtsanwalt erstellte Verträge, bieten ein entscheidendes Plus an Verlässlichkeit. Verträge sollten insbesondere bei wichtigen und komplexen Geschäften nicht auf die leichte Schulter genommen und unbedingt schriftlich festgehalten werden. Sie sollten sich nicht mit einer mündlichen Vereinbarung begnügen, sondern auf ein von allen Vertragspartnern unterschriebenes Dokument bestehen. Mündliche Vereinbarungen sind nämlich schwer beweisbar.
Es ist ratsam, Verträge so aufzusetzen, dass sie vom Gericht anerkannt werden, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Bei wichtigen und mit großen Risiken verbundenen Geschäften ist es empfehlenswert, einen im Vertragsrecht erfahrenen und lösungsorientierten Rechtsanwalt zur Seite zu haben. Denn Geschäfte bzw. Verträge können große Risiken bergen, die im Ernstfall sogar zur Existenzbedrohung führen können. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen Zeit, Ärger und auch Kosten zu sparen.
Vertragsrecht ist einer unserer anwaltlichen Schwerpunkte. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit vertragsrechtlichen Dienstleistungen, nationalen und internationalen Verträgen. Dies auch in unterschiedlichen Sprachen.
- Die Erstellung Ihrer Verträge ist bei uns in guten Händen. Durchdachte Verträge minimieren Ihr Risiko, vermeiden Ärger und können überdies Wettbewerbsvorteile bringen. Wir gießen Ihre Abmachung in klare Formulierungen, denn auch das beste Geschäftsverhältnis erhält erst im Vertragstext ein wirklich sicheres Fundament.
Wir errichten einen Ihren Bedürfnissen angepassten Vertrag. Wir prüfen, ob etwaige Formvorschriften einzuhalten sind und veranlassen erforderliche Beglaubigungen und die Vergebührung. - Beim Verhandeln Ihrer Verträge kommt uns zugute, dass wir die betriebswirtschaftlichen Realitäten aus der aktiven Perspektive, sowohl als Rechtsanwalt als auch als Rechtsberater (Legal Counsel) eines weltweit führenden Industriekonzerns und Geschäftsführer kennen, etwa durch das Verhandeln nationaler und grenzüberschreitender Verträge, oft auch mit sehr hohen Volumina. Genauso engagiert, hartnäckig und erfolgsorientiert verhandeln wir auch für Sie.
- Durch die juristische Prüfung Ihrer Verträge bringen wir anfechtbare Klauseln, schwammige Festlegungen und Risiken zum Vorschein. Sie erfahren von uns, ob ein Vertrag Lücken aufweist oder eine Formulierung vor Gericht riskant werden kann. So wissen Sie genau, wo Sie stehen und welche Risiken Sie eingehen.
Gerne unterstützten wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte, sollten Sie bereits einen Vertrag unterzeichnet haben.
BENÖTIGEN SIE EINEN VERTRAG, DER VON EINEM IM VERTRAGSRECHT SPEZIALISIERTEN RECHTSANWALT AUFGESETZT WIRD?
Wollen Sie wissen, woran Sie mit Ihrem Vertrag sind und welche Risiken Sie eingehen? Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der gemeinsam mit Ihnen ein wichtiges Geschäft (auf Deutsch, Englisch oder Türkisch) verhandelt? Möchten Sie Ihre vertraglichen Rechte durchsetzen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Wir beraten Einzelunternehmen, klein- und mittelständische Unternehmen ebenso wie Großkonzerne und Privatpersonen, die kompetente Unterstützung bei Verträgen benötigen. Ihre Interessen und Ziele zu verfolgen ist unser oberstes Anliegen. Nähere Informationen über die Kanzlei und Rechtsanwalt MMag. Dr. Kazim Yilmaz finden sie hier.
Für Sie erstellen, verhandeln und prüfen wir unter anderem folgende Verträge:
- Syndikatsvertrag / Gesellschaftervereinbarung / Joint-Venture Vertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Unternehmenskaufvertrag
- Abtretungsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Handelsvertretervertrag
- Vertragshändlervertrag
- Kaufvertrag
- Franchisevertrag
- Kooperationsvertrag
- Anlagebauvertrag (so auch FIDIC, Weltbank-Standard, EBRD-Standard u.a.)
- Konsortialvertrag
- Immobilienkaufvertrag / Wohnungskaufvertrag / Liegenschaftsvertrag
- Vermarktungsvertrag
- Sponsoringvertrag
- Dienstleistungsvertrag und Servicevertrag
- Arbeitsvertrag / Dienstvertrag
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Pachtvertrag
- Werkvertrag
- Tauschvertrag
- Darlehensvertrag / Kreditvertrag
- Lizenzvertrag
- Tauschvertrag
- Treuhandvertrag